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Powersystems Consult

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der PC Powersystems Consult GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.

§ 2

Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3

Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der Schriftform.

§ 4

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen und aktuellen Planungs- und Fachplanungsunterlagen vollständig zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibungen sowie Angaben zu den vorgesehenen Baustoffen und technischen Anlagen. Sofern vorhanden und für die Leistung erforderlich, sind zudem die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre bereitzustellen.

Im Falle einer Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber, den von der PC Powersystems Consult GmbH bereitgestellten Erfassungsbogen vollständig auszufüllen und die für die Antragstellung von Fördermitteln erforderliche Vollmacht zu erteilen, sofern dies Bestandteil der beauftragten Leistung ist.

§ 5

Zusätzliche Leistungen

Leistungen, die über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen, insbesondere zusätzliche Planungsgespräche, Abstimmungen mit Architekten oder Fachplanern sowie nachträgliche Überarbeitungen aufgrund von Planungsänderungen, werden nach vorheriger Abstimmung mit 120,00 €/Std. zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.

§ 6

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.

§ 7

Fördermittel, Bewilligung und Auszahlung

  1. Keine Garantie für Bewilligung und Auszahlung. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs-, Planungs-, Nachweis- und Unterstützungsleistungen. Eine Bewilligung, Auszahlung oder bestimmte Förderhöhe wird nicht garantiert. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Förderanträge, technische Nachweise, Verwendungsnachweise oder sonstige Unterlagen erstellt oder eingereicht hat. Über Förderfähigkeit, Bewilligung, Förderhöhe, Auszahlung, Kürzung, Ablehnung oder Rückforderung entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle, insbesondere BAFA oder KfW. Der Auftragnehmer haftet hierfür nicht, soweit die Ursache nicht auf einer von ihm schuldhaft verursachten Pflichtverletzung beruht.
  2. Prüfung durch die Förderstelle. Die zuständige Förderstelle prüft alle eingereichten Angaben und Nachweise eigenständig und kann weitere Unterlagen verlangen oder die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen und Kosten abweichend beurteilen. Auch nach einer Förderzusage können sich im Rahmen der abschließenden Prüfung Änderungen der Förderhöhe ergeben.
  3. Änderungen von Förderprogrammen. Förderprogramme, Fördersätze, technische Anforderungen, Förderhöchstbeträge und sonstige Förderbedingungen können jederzeit durch die zuständige Förderstelle geändert, eingeschränkt oder beendet werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten Förderprogramms oder einer bestimmten Förderhöhe.
  4. Verfügbarkeit von Fördermitteln. Förderprogramme können von verfügbaren Haushalts- oder Fördermitteln abhängig sein. Aus der Antragstellung allein entsteht kein Anspruch auf Bewilligung oder Auszahlung einer Förderung.
  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben, Unterlagen und Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms einzuhalten. Förderrelevante Änderungen sowie Schreiben oder Rückfragen der Förderstelle sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Für Nachteile aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.
  6. Änderungen während der Maßnahme. Änderungen an Maßnahmen, Bauteilen, Anlagen, Kosten, ausführenden Unternehmen oder sonstigen förderrelevanten Umständen sind dem Auftragnehmer vor Umsetzung mitzuteilen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass nachträgliche Änderungen weiterhin förderfähig sind.
  7. Verwendungsnachweise. Die Erstellung oder Einreichung eines Verwendungsnachweises oder einer Bestätigung nach Durchführung stellt keine Garantie für die Auszahlung der Förderung dar. Die abschließende Prüfung und Entscheidung über die anerkannten Kosten und die endgültige Förderhöhe erfolgt ausschließlich durch die zuständige Förderstelle.
  8. Fehler im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Wird eine Förderung aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verstoßes gegen Förderbedingungen abgelehnt, gekürzt oder nicht ausgezahlt, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht. Dies gilt insbesondere bei einem unzulässigen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, verspäteten Unterlagen, unzulässigen Zahlungen oder nicht abgestimmten Änderungen des Vorhabens.
  9. Ablehnung oder Kürzung einer Förderung. Soweit vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber einmalig bei der Prüfung einer Ablehnung oder Kürzung sowie bei einer Stellungnahme, Nachreichung oder einem zulässigen Rechtsbehelf. Wird die Entscheidung anschließend aufrechterhalten, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, weiteren Schriftverkehr, Widerspruchs-, Klage- oder sonstige Verfahren zu führen. Weitergehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  10. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen keine eigenständige Rechts- oder Steuerberatung und keine anwaltliche Vertretung. Bei weitergehenden rechtlichen oder steuerlichen Fragen hat der Auftraggeber einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen.
§ 8

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 9

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

§ 10

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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