Fördermittelberatung & Antragsservice
Den Papierkram erledigen wir.
Nicht das Geld ist der häufigste Grund, warum Förderung liegen bleibt, sondern das Verfahren. Wir stellen Ihre Anträge bei BAFA und KfW und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
Das Wichtigste vorab
Wir besprechen mit Ihnen die Fördermöglichkeiten Ihrer Einzelmaßnahmen, um die höchstmögliche Förderung zu erzielen.
Wir erstellen die Technische Projektbeschreibung (TPB) und beantragen die Förderung bei der BAFA oder KfW.
Nach Abschluss der Maßnahme erstellen wir den Technischen Projektnachweis (TPN) und reichen den Verwendungsnachweis ein.
Nach Prüfung der von uns eingereichten Unterlagen erhalten Sie den Zuschuss direkt von der jeweiligen Institution.
Der Weg vom Antrag bis zur Auszahlung
- 01
Absprache und Prüfung
Wir stimmen die geplanten Maßnahmen mit Ihnen ab und prüfen, welche Förderung dafür infrage kommt.
- 02
Antragstellung
Wir stellen den Antrag für Sie bei der jeweiligen Institution.
- 03
Bescheid abwarten
Nach Prüfung der Unterlagen und positivem Bescheid können Sie mit Ihrer Sanierungsmaßnahme starten.
- 04
Projektnachweis
Nach Fertigstellung der Maßnahmen erstellen wir für Sie einen Projektnachweis und reichen diesen bei der Institution ein.
- 05
Auszahlung
Nach Prüfung Ihrer eingereichten Rechnungen und des von uns erstellten Projektnachweises erhalten Sie Ihre Auszahlung.
Häufige Fragen zur Förderung
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zahlt direkte Zuschüsse, vor allem für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik und für die Energieberatung selbst. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert die Sanierung zum Effizienzhaus und den Heizungstausch, überwiegend über zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Das Verfahren ist bei beiden gleich aufgebaut: Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte erstellt vor dem Antrag einen technischen Nachweis und nach der Umsetzung einen zweiten.
Darf ich schon Handwerker beauftragen, bevor der Förderbescheid da ist?
Sie müssen sogar. Bei den BAFA-Einzelmaßnahmen ist ein Vertrag mit dem Fachbetrieb Voraussetzung für den Antrag, allerdings ein Vertrag mit Förderbedingung und geplantem Umsetzungstermin. Erst danach wird eingereicht. Mit der Umsetzung zu beginnen, bevor der Bescheid da ist, ist erlaubt, geschieht aber auf Ihr Risiko; wir raten zum Abwarten.
Was sind TPB, TPN, BzA und BnD?
Die technischen Nachweise, die nur ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ausstellen darf. Bei der BAFA beschreibt die TPB (Technische Projektbeschreibung) die geplante Maßnahme vor dem Antrag; der TPN (Technischer Projektnachweis) bestätigt nach der Umsetzung, dass sie die technischen Anforderungen erfüllt. Bei der KfW übernehmen die BzA (Bestätigung zum Antrag) und die BnD (Bestätigung nach Durchführung) dieselbe Rolle. Alle vier erstellen wir für Sie.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Über den Antrag entscheidet die Behörde, nicht wir. Deshalb prüfen wir vor der Einreichung, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und reichen erst dann ein. Kommt dennoch ein ablehnender Bescheid, gehen wir die Begründung gemeinsam mit Ihnen durch und klären, ob eine Korrektur oder ein neuer Antrag möglich ist.
Wie lange habe ich nach dem Bescheid Zeit?
Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. In dieser Zeit muss die Maßnahme umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht sein.
Bekommt das Geld ich oder Sie?
Sie. Den Zuschuss zahlt die Behörde direkt an Sie aus, nicht an uns. Unser Honorar und Ihre Förderung sind zwei getrennte Vorgänge.
Erst sehen, was möglich ist.
Der Rechner zeigt Ihnen die Förderspanne für Ihr Gebäude, bevor wir über Anträge sprechen.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Fachbegriffe aus dem Förderverfahren erklärt das Glossar.