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Glossar

Die Begriffe, die in Förderbescheiden stehen

Rund um Förderung und Energieberatung fallen Abkürzungen, die außerhalb der Richtlinien niemand benutzt. Hier stehen sie in je zwei Sätzen — ohne Fördersätze, denn eine Zahl ohne ihre Bedingung führt in die Irre.

BAFABundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Die Bundesbehörde, über die die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden laufen — und über die auch die Energieberatung selbst bezuschusst wird.Amtlich: bafa.de
BedarfsausweisEnergieausweis auf Basis einer technischen Gebäudeaufnahme
Er berechnet den zu erwartenden Energiebedarf aus Gebäudehülle und Anlagentechnik — unabhängig vom Nutzerverhalten. Grundlage ist eine Bestandsaufnahme vor Ort.Amtlich: § 81 GModG: Energiebedarfsausweis
BnDBestätigung nach Durchführung
Der Nachweis, den ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte nach Abschluss einer KfW-geförderten Maßnahme ausstellt. Er bestätigt die fachgerechte Umsetzung nach den KfW-Anforderungen; mit der BnD-ID wird die Förderung ausgezahlt.Amtlich: KfW-Merkblatt 261 (PDF)
BzABestätigung zum Antrag
Der Nachweis, den ein zertifizierter Energieberater für die Förderantragstellung ausstellt. Ohne diese Bestätigung lässt sich der Antrag nicht stellen.Amtlich: KfW-Merkblatt 261 (PDF)
DIN V 18599Normenreihe zur energetischen Bewertung von Gebäuden
Das Rechenverfahren, mit dem der Energiebedarf eines Gebäudes bilanziert wird — Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung in einem gemeinsamen Modell.
EnergieauditEnergieaudit nach DIN EN 16247-1
Die systematische Untersuchung, wo in einem Unternehmen Energie eingesetzt wird und wo sie sich einsparen lässt. Für bestimmte Unternehmen ist sie gesetzlich vorgeschrieben.Amtlich: BAFA: Modul 1 Energieaudit · EDL-G bei gesetze-im-internet.de
EnergieausweisGesetzlich vorgeschriebener Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes
Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing einer Immobilie, zehn Jahre gültig. Es gibt ihn als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis.Amtlich: § 79 GModG: Grundsätze des Energieausweises · GEG-Infoportal des Bundes
EnergieberatungsberichtEnergieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (BAFA-Modul 2)
Das förderfähige energetische Sanierungskonzept für ein Nichtwohngebäude: Es zeigt, wie sich das Gebäude Schritt für Schritt oder in einem Zug energetisch modernisieren lässt. Er ist das Gegenstück zum Sanierungsfahrplan für Wohngebäude.
iSFPindividueller Sanierungsfahrplan
Ein Plan, der Ihr Gebäude vollständig aufnimmt und die Sanierung in zwei bis fünf aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete gliedert — Sie sehen, was in welcher Reihenfolge sinnvoll ist. Er bleibt bis zu 15 Jahre gültig.Amtlich: BAFA: Energieberatung für Wohngebäude
KfWKreditanstalt für Wiederaufbau
Die staatliche Förderbank. Sie fördert energetische Sanierung vor allem über zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss — anders als die BAFA, bei der es um direkte Zuschüsse geht.Amtlich: kfw.de
Lebenszyklusanalyse (LCA)Ökobilanz eines Gebäudes nach DIN EN 15978
Bewertet die Umweltauswirkungen eines Gebäudes von der Herstellung der Baustoffe bis zum Rückbau, vor allem CO₂-Emissionen und Ressourcenverbrauch. Für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ein wichtiger Nachweis.Amtlich: GEG-Infoportal des Bundes
NichtwohngebäudeNWG — Gebäude, die überwiegend nicht dem Wohnen dienen
Büro-, Gewerbe-, Produktions- oder öffentliche Gebäude. Für sie gelten eigene Förderprogramme und eigene Beratungsinstrumente: der Energieberatungsbericht statt des Sanierungsfahrplans.Amtlich: § 3 GModG: Begriffsbestimmungen
TPBTechnische Projektbeschreibung
Die Beschreibung der geplanten Maßnahme, die Ihr zertifizierter Energieeffizienz-Experte vor dem Förderantrag erstellt. Daraus entsteht die TPB-ID, die in den Antrag gehört.Amtlich: BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (PDF)
TPNTechnischer Projektnachweis
Der Nachweis nach der Umsetzung: Er bestätigt, dass die gebaute Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Auch ihn stellt Ihr zertifizierter Energieeffizienz-Experte aus.Amtlich: BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (PDF)
VerbrauchsausweisEnergieausweis auf Basis der tatsächlichen Verbrauchsdaten
Er wird aus den Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren erstellt. Das Ergebnis hängt damit auch vom Verhalten der bisherigen Nutzer ab.Amtlich: § 82 GModG: Energieverbrauchsausweis
VerwendungsnachweisNachweis über die Verwendung der Fördermittel
Die Unterlagen, mit denen nach der Umsetzung belegt wird, dass die Fördermittel wie beantragt eingesetzt wurden — Rechnungen und der technische Nachweis. Erst nach seiner Prüfung zahlt die Behörde den Zuschuss aus.Amtlich: BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (PDF)

Sie müssen keinen dieser Begriffe kennen, um anzufangen.

Den Antrag stellen ohnehin wir. Vier Fragen zu Ihrem Gebäude genügen, um zu sehen, welche Förderung infrage kommt.

Ausführlicher als zwei Sätze: der Ratgeber nimmt sich je einen Begriff und eine Frage vor, mit Zahlen, Stand und Quelle.

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