Individueller Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan klärt, was zuerst kommt.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gliedert die energetische Sanierung Ihres Gebäudes in 2 bis 5 aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete und zeigt, welche Maßnahme wann sinnvoll ist. Dieser bleibt 15 Jahre gültig; das Beratungshonorar bezuschusst die BAFA mit 50 %.
Das Wichtigste vorab
Der Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Die BAFA-Grundförderung für Einzelmaßnahmen von 15 % erhalten Sie auch ohne ihn.
Mit iSFP kommen 5 % auf die Förderung Ihrer Einzelmaßnahmen hinzu, sobald im jeweiligen Antrag mindestens 30.000 € investiert werden, und nur für den Teil darüber.
Vom Beratungshonorar übernimmt die BAFA 50 %: höchstens 650 € bei ein bis zwei Wohneinheiten, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 €.
Der Fahrplan gilt 15 Jahre und gliedert Ihre Sanierung in 2 bis 5 Maßnahmenpakete, die aufeinander aufbauen.
Mit dem Fahrplan verdoppelt sich die Grenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.
Wie ein Fahrplan bei uns entsteht
- 01
Erstgespräch, kostenlos
Erst die Frage, ob ein Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude überhaupt der richtige Schritt ist. Dazu eine erste Einschätzung zu Förderung und Honorar.
- 02
Förderantrag
Wir beantragen für Sie die Beratungsförderung bei der BAFA; dafür bevollmächtigen Sie uns. Bis zur Genehmigung vergehen höchstens 14 Tage. Erst danach beginnen wir mit der Aufnahme.
- 03
Vor-Ort-Aufnahme und Fahrplan
Ein Energieberater unseres Teams nimmt das Gebäude auf: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Verbrauchsdaten. Dafür benötigen wir Zugang zu allen beheizten Bereichen. Innerhalb einer Woche steht Ihr Sanierungsfahrplan, den wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen durchgehen.
Der Fahrplan am Gebäude
Was ein Maßnahmenpaket verändert
Grün ist der Bestand, Lime die Maßnahme. Schalten Sie die Pakete einzeln zu oder lassen Sie den Fahrplan der Reihe nach ablaufen. Welche Pakete Ihr Gebäude braucht und in welcher Reihenfolge, steht im iSFP.
Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan
Was kostet die Erstellung eines iSFP?
Für ein Wohngebäude bis zwei Wohneinheiten beträgt unser Honorar 1.650 €. Davon übernimmt die BAFA 650 €, Ihr Eigenanteil liegt damit bei rund 1.000 €. Ab drei Wohneinheiten gelten Staffelpreise, die wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch nennen.
Wie hoch ist die Förderung beim iSFP?
Zweifach. Beim Fahrplan selbst trägt die BAFA 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei ein bis zwei Wohneinheiten und 850 € ab drei Wohneinheiten. Bei der Umsetzung kommen auf die BAFA-Förderung Ihrer Einzelmaßnahmen 5 % hinzu, sobald im jeweiligen Antrag mindestens 30.000 € investiert werden, und nur für den Teil darüber; zugleich verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.
Wann lohnt sich ein Sanierungsfahrplan?
Sobald mehr als eine Maßnahme ansteht. Der Fahrplan legt die technisch sinnvolle Reihenfolge fest, etwa zuerst die Gebäudehülle und danach die passend dimensionierte Heizung. Da er 15 Jahre gültig bleibt, können Sie die Maßnahmenpakete über Jahre umsetzen, wie es Ihre Finanzierung zulässt.
Muss ich nach dem Fahrplan auch sanieren?
Nein. Der iSFP ist eine Entscheidungsgrundlage und verpflichtet Sie zu keiner Maßnahme. Ob, wann und in welchem Umfang Sie umsetzen, entscheiden Sie.
Fällt die iSFP-Förderung 2026 weg?
Nein. Die Förderung des Fahrplans selbst ist unverändert, und den Bonus auf Ihre Einzelmaßnahmen gibt es weiterhin. Seit dem 21.07.2026 setzt er ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto voraus, das im jeweiligen Antrag erreicht werden muss, und gilt nur für den Teil der Kosten darüber; Wärmeerzeuger sind vom Bonus ausgenommen. Im Gegenzug verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 € für die erste Wohneinheit. Für Anträge vor dem Stichtag gilt die vorherige Fassung der Richtlinie.
Kann ich die Kosten für einen iSFP steuerlich absetzen?
Grundsätzlich ja, aber nicht zusätzlich zur Förderung. § 35c EStG lässt für ein selbst bewohntes Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, 50 % der Kosten für den Energieberater direkt von der Steuer abziehen. Ausgeschlossen ist das jedoch, sobald für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss in Anspruch genommen wird, und der BAFA-Zuschuss auf das Beratungshonorar ist genau das. Es gilt also entweder der Zuschuss oder die Steuerermäßigung, nicht beides. Welcher Weg sich für Sie rechnet, hängt an Ihrer Steuerlast; das rechnet Ihr Steuerberater durch, wir beraten nicht steuerlich.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum fertigen Sanierungsfahrplan?
Vom Förderantrag bis zur Genehmigung vergehen höchstens 14 Tage. Sobald der Bescheid da ist, nehmen wir Ihr Gebäude auf und stellen den Sanierungsfahrplan innerhalb einer Woche fertig.
Sehen Sie zuerst, was Ihnen zusteht.
Vier Fragen zu Ihrem Gebäude, und Sie sehen die Förderspanne, die dafür infrage kommt. Danach entscheiden Sie, ob ein Erstgespräch sich lohnt.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Fachbegriffe aus dem Förderverfahren erklärt das Glossar.