Zum Inhalt springen
Powersystems Consult

Energieaudit für Unternehmen

Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Die systematische Untersuchung des Energieverbrauchs Ihres Unternehmens: Wir identifizieren Einsparpotenziale bei Gebäuden, Anlagen, Prozessen und im Nutzerverhalten und bewerten sie wirtschaftlich. Die BAFA bezuschusst das Honorar mit 50 %.

Das Wichtigste vorab

  1. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 untersucht systematisch, wo in Ihrem Unternehmen Energie eingesetzt wird und wo sie sich einsparen lässt.

  2. Die BAFA fördert das Audit mit 50 % des Honorars: bis zu 3.000 € bei jährlichen Energiekosten über 10.000 €, bis zu 600 € darunter.

  3. Für bestimmte Unternehmen ist das Audit gesetzlich vorgeschrieben und alle vier Jahre zu wiederholen.

  4. Sie erhalten einen Auditbericht mit bewerteten Maßnahmen: Einsparung, Kosten und Wirtschaftlichkeit für jede einzelne Maßnahme.

So läuft Ihr Energieaudit ab

  1. 01

    Erstgespräch und Bedarfsanalyse

    Wir klären, ob das Audit für Ihr Unternehmen Pflicht ist, welche Standorte und Anlagen es umfasst und welcher Zuschuss infrage kommt.

  2. 02

    Datenerhebung und Begehung vor Ort

    Wir erfassen Verbrauchsdaten, Anlagen und Prozesse und begehen die Standorte mit Ihnen.

  3. 03

    Analyse und Einsparpotenziale

    Wir bilanzieren den Energieeinsatz, identifizieren die Einsparpotenziale und bewerten jede Maßnahme wirtschaftlich.

  4. 04

    Auditbericht und Maßnahmenberatung

    Sie erhalten den Auditbericht nach DIN EN 16247-1; wir stellen ihn vor und besprechen die Maßnahmen. Den Antrag auf den BAFA-Zuschuss stellen wir mit.

Häufige Fragen zum Energieaudit

Für wen ist das Energieaudit Pflicht?

Für Unternehmen, die nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) dazu verpflichtet sind; das Audit ist dann alle vier Jahre zu wiederholen. Ob Ihr Unternehmen darunterfällt, klären wir im Erstgespräch. Freiwillig durchgeführt lohnt es sich auch für kleinere Betriebe mit hohen Energiekosten.

Wie hoch ist die Förderung für das Energieaudit?

Die BAFA bezuschusst das Energieaudit (Modul 1) mit 50 % des Honorars. Liegen die jährlichen Energiekosten Ihres Unternehmens über 10.000 €, sind bis zu 3.000 € Zuschuss möglich, darunter bis zu 600 €. Den Antrag stellen wir mit.

Mehr dazu: BAFA: Modul 1 Energieaudit

Was unterscheidet das Audit vom Energieberatungsbericht?

Der Energieberatungsbericht nach DIN V 18599 ist ein förderfähiges Sanierungskonzept für ein Gebäude. Das Energieaudit betrachtet das ganze Unternehmen: Gebäude, Anlagen, Prozesse und Nutzerverhalten. Für bestimmte Unternehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben, der Beratungsbericht ist freiwillig.

Was steht im Auditbericht?

Die Energiebilanz Ihres Unternehmens, die identifizierten Einsparpotenziale und die dazugehörigen Maßnahmen mit Kosten, Einsparung und Amortisation. Der Bericht erfüllt die Anforderungen der DIN EN 16247-1 und dient als Nachweis gegenüber der BAFA.

Sprechen wir über Ihr Unternehmen.

Branche, Standorte und jährliche Energiekosten genügen für eine erste Einschätzung, ob das Audit Pflicht ist und welcher Zuschuss infrage kommt.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Fachbegriffe aus dem Förderverfahren erklärt das Glossar.

Datenschutz-Einstellungen

Diese Website misst Ihr Verhalten nicht. Es gibt keine Analyse- und keine Marketing-Cookies, keine Werbe-Pixel, keine eingebetteten Karten und keine externen Schriftarten — alles, was die Seite lädt, kommt vom eigenen Server. Deshalb fragen wir Sie auch nicht um eine Einwilligung: Wir hätten nichts, wofür wir sie bräuchten.

Gespeichert wird nur, was den Förder-Check technisch funktionieren lässt. Beides ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG einwilligungsfrei:

Zurzeit ist kein Zwischenstand aus dem Förder-Check gespeichert.