Verbrauchs- und Bedarfsausweise
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ist ein gültiger Energieausweis vorgeschrieben. Wir erstellen sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise und liefern den Ausweis per E-Mail oder Post.
Das Wichtigste vorab
Der Energieausweis ist eine gesetzliche Vorgabe, die bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing einer Immobilie benötigt wird.
Der Energieausweis teilt sich auf in den Verbrauchsausweis aus den tatsächlichen Verbrauchsdaten und den Bedarfsausweis aus der Berechnung des Gebäudes.
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Den Verbrauchsausweis erhalten Sie bei uns für 150 €, den Bedarfsausweis für nur 450 €. Diese Preise gelten jeweils für Wohngebäude.
So kommen Sie an Ihren Ausweis
- 01
Kurz klären, welcher Ausweis
Ein Anruf oder eine Nachricht mit Gebäudetyp und Anlass genügt. Wir sagen Ihnen, welcher Ausweis zulässig ist und welche Unterlagen wir benötigen.
- 02
Unterlagen oder Vor-Ort-Termin
Für den Verbrauchsausweis benötigen wir Ihre Verbrauchsabrechnungen. Für den Bedarfsausweis nehmen wir das Gebäude vor Ort auf: Bauteile, Fenster, Heizung.
- 03
Ausweis und Registriernummer
Sie erhalten den fertigen Energieausweis mit Registriernummer per E-Mail oder Post.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Brauche ich beim Verkauf oder bei der Vermietung einen Energieausweis?
Ja. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was brauche ich?
Das hängt vom Gebäude ab. Der Verbrauchsausweis wird aus den Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre erstellt; der Bedarfsausweis aus einer technischen Aufnahme des Gebäudes und ist damit vom Nutzerverhalten unabhängig. Welcher zulässig ist, klären wir vorab: Bei manchen Gebäuden ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach ist für Verkauf oder Vermietung ein neuer Ausweis erforderlich.
Was kostet ein Energieausweis bei Ihnen?
Für Wohngebäude 150 € für den Verbrauchsausweis und 450 € für den Bedarfsausweis, jeweils als Festpreis inklusive Mehrwertsteuer. Für Nichtwohngebäude richtet sich das Honorar nach der Fläche; die Summe nennen wir Ihnen vorab.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Für den Verbrauchsausweis die Verbrauchsabrechnungen für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden Jahren sowie den ausgefüllten Erfassungsbogen. Für den Bedarfsausweis nehmen wir das Gebäude vor Ort auf; vorhandene Pläne und Angaben zur Heizung helfen dabei.
Sagen Sie uns, worum es geht.
Gebäudetyp und Anlass genügen für eine erste Auskunft, welcher Ausweis zulässig ist und was wir dafür brauchen.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Fachbegriffe aus dem Förderverfahren erklärt das Glossar.