Energieberatungsbericht für Nichtwohngebäude
Das förderfähige Sanierungskonzept für Ihr Gewerbeobjekt.
Der Energieberatungsbericht nach DIN V 18599 ist die Grundlage für jede geförderte Sanierung eines Nichtwohngebäudes. Das Beratungshonorar bezuschusst die BAFA mit 50 %.
Das Wichtigste vorab
Der Energieberatungsbericht zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude (NWG) Schritt für Schritt energetisch modernisiert werden kann. Erstellt wird er nach DIN V 18599.
Die BAFA trägt 50 % des Beratungshonorars, gestaffelt nach Nettogrundfläche bis maximal 4.000 €.
Einen iSFP-Bonus gibt es hier nicht. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Förderprogramme.
Der Bericht bewertet jede Maßnahme mit Kosten, Einsparung und Wirtschaftlichkeit. Sie sehen damit, welche Investition sich für Ihr Gebäude rechnet und in welcher Reihenfolge.
Was im Bericht steht
Der Energieberatungsbericht ist kein Gutachten für die Schublade, sondern die Antragsgrundlage für die geförderte Sanierung.
- Aufnahme des Ist-Zustands nach DIN V 18599: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzungsprofile.
- Maßnahmen mit Einsparung, Kosten und Wirtschaftlichkeit, in einer Reihenfolge, die technisch aufgeht: als Sanierungsfahrplan über mehrere Jahre oder als Sanierung in einem Zug zum Effizienzgebäude.
- Die Unterlagen, die für den Förderantrag gebraucht werden; wir stellen ihn anschließend mit.
Wie der Bericht entsteht
- 01
Erstgespräch und Einordnung
Wir klären, ob für Ihr Objekt der Beratungsbericht, das Energieaudit oder beides infrage kommt, und ob Sie zu den Unternehmen gehören, für die das Audit Pflicht ist.
- 02
Aufnahme vor Ort
Ein Ingenieur unseres Teams nimmt Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzung auf. Für die Berechnung nach DIN V 18599 brauchen wir Zugang zu allen relevanten Bereichen.
- 03
Bericht und Förderantrag
Sie erhalten den Bericht mit Maßnahmen, Kosten und Einsparung. Den Antrag sowie den Verwendungsnachweis für den Beratungszuschuss erstellen und reichen wir ein.
Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude
Ist die Energieberatung für Nichtwohngebäude förderfähig?
Ja. Die BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die Obergrenze richtet sich nach der Nettogrundfläche Ihres Gebäudes und liegt bei höchstens 4.000 €.
Wie hoch ist der Zuschuss für mein Gebäude genau?
Das hängt an der Nettogrundfläche. Unter 200 m² beträgt der Höchstbetrag 850 €, zwischen 200 und 500 m² sind es 2.500 €, über 500 m² 4.000 €. In allen drei Stufen trägt die BAFA 50 % des förderfähigen Honorars; der Höchstbetrag ist die Deckelung, nicht der Zuschuss.
Gibt es den iSFP-Bonus auch für Nichtwohngebäude?
Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan und sein Bonus auf Einzelmaßnahmen sind Wohngebäuden vorbehalten. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Programme, und die Instrumente heißen anders: Energieberatungsbericht statt Sanierungsfahrplan.
Was ist der Unterschied zum Energieaudit?
Der Beratungsbericht ist freiwillig und zielt auf die Sanierung: Er zeigt Maßnahmen, Kosten und Förderwege für ein Gebäude. Das Energieaudit nach DIN EN 16247 betrachtet das ganze Unternehmen, ist für bestimmte Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und wiederholt sich alle vier Jahre. Beides führen wir durch.
Sprechen wir über Ihr Objekt.
Nettogrundfläche und Nutzung genügen für eine erste Einschätzung, welcher Zuschuss für Sie infrage kommt.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Fachbegriffe aus dem Förderverfahren erklärt das Glossar.