Gesetz und Pflichten
GModG statt GEG: Was gilt seit dem 29. Juli 2026 für Eigentümer?
Das Wichtigste vorab
- Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 28. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226.
- Die ersten Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026, weitere Teile folgen sechs Monate später.
- Die pauschale 65-%-Vorgabe für neue Heizungen ist entfallen. An ihre Stelle treten gestaffelte Mindestanteile CO₂-neutraler Brennstoffe: ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 %, ab 2040 mindestens 60 %.
- Eine Sanierungspflicht für einzelne Einfamilienhäuser enthält das Gesetz nicht. Mindestenergiestandards führt es für Nichtwohngebäude ein.
Was hat sich am 29. Juli 2026 geändert?
Zuerst der Name. Das Gesetz heißt jetzt amtlich Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, kurz Gebäudemodernisierungsgesetz oder GModG. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Die Artikel 1, 5, 6 und 8 sind seit dem 29. Juli 2026 in Kraft.[1]
Nicht alles gilt sofort. Die Teile, die die europäische Gebäuderichtlinie umsetzen, treten sechs Monate später in Kraft, also gegen Ende Januar 2027. Dazu gehören die Ökobilanzierung der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus, der Nullemissionsstandard für Neubauten, Mindestenergiestandards für Nichtwohngebäude und die Effizienzklassen A bis G im Energieausweis für Nichtwohngebäude.[1]
Hinweis
Wenn Sie in Unterlagen, Angeboten oder Anzeigen noch „GEG“ als geltendes Gesetz lesen, ist das Dokument älter als der 29. Juli 2026. Das betrifft auch viele Handwerkerangebote und Musterverträge.[1]Gilt die 65-%-Regel für neue Heizungen noch?
Nein. An die Stelle der pauschalen Vorgabe treten Mindestanteile CO₂-neutraler Brennstoffe, die über die Jahre steigen: ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 %, ab 2040 mindestens 60 %. Statt einer Schwelle, die eine Anlage sofort erfüllen muss, gibt es damit einen Pfad, auf den sich eine Anlage einstellen lässt.[1]
Alt gegen neu
| Thema | Bis 28. Juli 2026 | Seit 29. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Name | Gebäudeenergiegesetz (GEG) | Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) |
| Neue Heizungen | 65 % erneuerbare Energien | gestaffelte Mindestanteile CO₂-neutraler Brennstoffe von 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040 |
| Neubau | Anforderungen des GEG an den Primärenergiebedarf | Nullemissionsgebäude: behördliche Gebäude ab 2028, alle Neubauten ab 2030 |
| Nichtwohngebäude im Bestand | ohne Mindeststandards | Mindestenergiestandards |
| Energieausweis Nichtwohngebäude | ohne Effizienzklassen | Effizienzklassen A bis G |
| Treibhausgase über den Lebenszyklus | nicht geregelt | Ökobilanzierung |
Stand: 29.07.2026[1]
Kommt jetzt eine Sanierungspflicht für Einfamilienhäuser?
Nein. Mindestenergiestandards führt das GModG für Nichtwohngebäude ein, nicht für einzelne Wohnhäuser. Die europäische Gebäuderichtlinie dahinter verpflichtet die Mitgliedstaaten auf Werte für den gesamten Gebäudebestand, nicht einzelne Eigentümer. Wer etwas anderes hört, verwechselt in aller Regel zwei Dinge: die Ziele des Staates und die Pflichten des Einzelnen.[1]
Achtung
Verkäufer erzählen die Sanierungspflicht gern, weil sie verkauft. Fragen Sie in solchen Gesprächen nach der Fundstelle. Für das GModG ist sie öffentlich: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28. Juli 2026.[1]Was ändert sich am Energieausweis?
Der Energieausweis wird aufgewertet. Nichtwohngebäude bekommen erstmals Effizienzklassen von A bis G, und die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen werden Teil der Bewertung. Für Eigentümer bleibt der praktische Punkt derselbe wie vorher: Der Ausweis muss bei Verkauf und Vermietung vorliegen und übergeben werden.[1]
Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld. § 108 des GModG stellt es unter anderem unter Strafe, wenn nicht sichergestellt wird, dass ein Energieausweis oder eine Kopie übergeben wird — mit einem Rahmen von bis zu 10.000 Euro. Für bestimmte andere Verstöße reicht der Rahmen bis 50.000 Euro.[2]
Was das in Bremen bedeutet
Das GModG ist Bundesrecht und gilt in Bremen unverändert. Der Unterschied liegt daneben: Das Land hat seinen eigenen Zuschuss zum Wärmeschutz im Wohngebäudebestand eingestellt, Anträge waren bis zum 31. August 2025 möglich. Wer in Bremen 2026 saniert, arbeitet also mit einem neuen Bundesgesetz und mit Bundesförderung.[3]
Zuständig für Klima- und Energiethemen im Land Bremen ist die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Fragen zu Landesprogrammen und deren Stand gehören dorthin oder zum Förderlotsen der Bremer Aufbau-Bank, nicht zum Bundesgesetz.[3]
Was Eigentümer jetzt prüfen sollten
- 1Nachsehen, wann Ihr Energieausweis ausgestellt wurde und ob er beim nächsten Verkauf oder bei der nächsten Vermietung noch trägt.
- 2Den Ausweis vor jeder Besichtigung bereitlegen. Die Übergabe ist mit einem Bußgeldrahmen von bis zu 10.000 Euro belegt.
- 3Bei einer geplanten neuen Heizung klären, welcher Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe ab 2029 gefordert ist und ob die Anlage diesen Pfad mitgeht.
- 4Bei Gewerbe- und anderen Nichtwohngebäuden prüfen, ob das Gebäude von den kommenden Mindestenergiestandards betroffen sein wird.
- 5Bei Neubauplänen den Nullemissionsstandard einkalkulieren: behördliche Gebäude ab 2028, alle Neubauten ab 2030.
- 6Angebote und Verträge daraufhin ansehen, ob sie noch auf das GEG verweisen. Das ist ein Hinweis auf veraltete Unterlagen.
- 7Gesetz und Förderung getrennt betrachten. Was das GModG verlangt und was BAFA und KfW zahlen, sind zwei verschiedene Fragen mit zwei verschiedenen Fristen.
Kostenlose Checkliste
Checkliste: GModG 2026 für Eigentümer
Sieben Punkte zum Abhaken: Energieausweis, Heizungspfad, Neubaustandard und was aus alten Unterlagen mit GEG-Verweis wird.
Änderungen
- 02.09.2026: Erstfassung nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 und dem Inkrafttreten der ersten Regelungen am 29. Juli 2026.
Häufige Fragen
Heißt das Gebäudeenergiegesetz jetzt wirklich anders?
Ja. Der amtliche Titel lautet Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, die Kurzform Gebäudemodernisierungsgesetz mit der Abkürzung GModG. Verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, erste Regelungen in Kraft seit dem 29. Juli 2026.
Muss ich meine Heizung jetzt austauschen?
Aus der neuen Anteilsregel folgt kein Zwang, eine funktionierende Anlage zu ersetzen. Die Mindestanteile CO₂-neutraler Brennstoffe beginnen 2029 bei 10 % und steigen bis 2040 auf 60 %. Was das für eine konkrete Anlage bedeutet, hängt vom Brennstoff und vom Gebäude ab und gehört in die Planung, nicht in eine schnelle Antwort.
Gibt es eine Sanierungspflicht für mein Einfamilienhaus?
Nein. Das GModG führt Mindestenergiestandards für Nichtwohngebäude ein, nicht für einzelne Wohnhäuser. Die europäische Richtlinie dahinter verpflichtet die Mitgliedstaaten auf Werte für den gesamten Gebäudebestand.
Was passiert, wenn beim Verkauf kein Energieausweis vorliegt?
§ 108 GModG sieht dafür einen Bußgeldrahmen von bis zu 10.000 Euro vor, unter anderem wenn nicht sichergestellt wird, dass ein Energieausweis oder eine Kopie übergeben wird. Der Ausweis gehört deshalb zu den Unterlagen, die vor der ersten Besichtigung fertig sind.
Quellen
- [1] BBSR: Chronologie zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — Stand 28.07.2026, abgerufen am 2.9.2026 — Quelle öffnen
- [2] § 108 GModG, Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2.9.2026 — Quelle öffnen
- [3] Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: Landesförderprogramm zum Wärmeschutz im Wohngebäudebestand, abgerufen am 2.9.2026 — Quelle öffnen

Ingenieur und zertifizierter Energieberater bei Powersystems Consult