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Powersystems Consult

Förderung

Was kostet ein Sanierungsfahrplan, und was bleibt nach der Förderung?

Robin DyabVeröffentlicht am 18.09.2026Zuletzt geprüft am 18.09.20267 Min. Lesezeit
Aufgeschnittenes Einfamilienhaus in isometrischer Zeichnung, das angehobene Dach gibt die farbig hervorgehobene Dämmebene frei.
Ein Sanierungsfahrplan gliedert die Sanierung in 2 bis 5 aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete. Hier das erste.

Das Wichtigste vorab

  • Ein Sanierungsfahrplan kostet bei uns 1.650 € brutto für ein Wohngebäude bis zwei Wohneinheiten. Die BAFA übernimmt davon 650 €, Ihr Eigenanteil liegt bei rund 1.000 €.
  • Die 650 € sind 50 % des Beratungshonorars, gedeckelt seit dem 7. August 2024. Davor waren es 80 % und bis zu 1.300 €. Wer heute noch die alten Zahlen liest, liest eine Seite, die seit über zwei Jahren nicht gepflegt wurde.
  • Der größere Hebel liegt nicht beim Honorar, sondern bei der Sanierung danach: Mit Fahrplan verdoppelt sich die Grenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €. Bei 60.000 € Sanierungskosten sind das 10.500 € statt 4.500 € Zuschuss, also 6.000 € Unterschied.
  • Seit dem 21. Juli 2026 gilt der 5-%-Bonus allerdings erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto im jeweiligen Antrag, und nur für den Teil darüber. Bei genau 30.000 € gibt es ihn also noch nicht.

Was kostet die Erstellung eines iSFP?

Für ein Wohngebäude bis zwei Wohneinheiten beträgt unser Honorar 1.650 € brutto. Davon übernimmt die BAFA 650 €, Sie tragen rund 1.000 €. Ab drei Wohneinheiten gelten Staffelpreise, die wir im kostenlosen Erstgespräch nennen.[1]

Ein Fall, durchgerechnet: Einfamilienhaus, eine Wohneinheit

PositionBetrag
Honorar Sanierungsfahrplan, brutto1.650 €
Zuschuss der BAFA (50 % des Honorars, höchstens 650 €)650 €
Ihr Eigenanteilrund 1.000 €

Stand: 18.09.2026[1]

Hinweis

Seit dem 1. April 2025 zahlt die BAFA den Zuschuss an die Antragstellenden aus, nicht mehr an das Beratungsbüro. Sie bezahlen also zunächst das volle Honorar und gehen bis zur Auszahlung in Vorleistung.[2]

Wie hoch ist die Förderung beim iSFP?

Die BAFA trägt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € für ein bis zwei Wohneinheiten und 850 € ab drei. Bei einem Einfamilienhaus ist deshalb der Höchstbetrag die maßgebliche Zahl, nicht der Prozentsatz: 50 % von 1.650 € wären 825 €, ausgezahlt werden 650 €.[2]

Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen einmalig bis zu 250 € hinzu, wenn der Fahrplan in einer Versammlung der Wohnungseigentümer erläutert wird. Die Position entgeht Verwaltern am häufigsten.[2]

Was hat sich seit 2024 bei der Beratungsförderung geändert?

Wenn Sie bei der Suche auf sehr unterschiedliche Zahlen stoßen, liegt das nicht an Ihnen. Die Förderung der Energieberatung ist am 6. August 2024 gekürzt worden, und ein großer Teil der Ratgeberseiten hat das nie nachgezogen.[3]

Beratungsförderung für Wohngebäude, vorher und heute

Bis 6. August 2024Seit 7. August 2024
Anteil am Beratungshonorar80 %50 %
Höchstbetrag, ein bis zwei Wohneinheiten1.300 €650 €
Höchstbetrag, ab drei Wohneinheiten1.700 €850 €
Zuschlag für die Eigentümerversammlung250 €250 €

Stand: 07.08.2024[3]

Der Höchstbetrag hat sich also halbiert. Für Anträge, die bis zum 6. August 2024 gestellt wurden, galt die alte Fassung weiter, aber dieses Fenster ist seit zwei Jahren zu.[3]

Und was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Die zweite Reform betrifft nicht das Honorar, sondern die Sanierung danach. Sie hat den Bonus beschnitten und im selben Zug die Obergrenze verdoppelt.

Der Bonus ist enger geworden

Mit Sanierungsfahrplan kommen 5 % auf die BAFA-Förderung Ihrer Einzelmaßnahmen hinzu. Seit dem 21. Juli 2026 setzt dieser Bonus ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto voraus, das in dem jeweiligen Antrag erreicht werden muss, und er gilt nur für den Teil der Kosten oberhalb dieser Summe. Anlagen zur Wärmeerzeugung sind vom Bonus ausgenommen.[4]

Die Obergrenze hat sich verdoppelt

Dieselbe Reform hebt die Grenze, bis zu der überhaupt gefördert wird, für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €, sobald der Bonus gewährt wird. Das ist der eigentliche Hebel, und er wird übersehen, weil alle über die 5 % reden.[4]

Einfamilienhaus, 60.000 € förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Ohne SanierungsfahrplanMit Sanierungsfahrplan
Förderfähige Ausgaben, erste Wohneinheit30.000 €60.000 €
Fördersatz15 %15 % bis 30.000 €, darüber 20 %
Zuschuss4.500 €10.500 €
Unterschied6.000 €

Stand: 21.07.2026[4]

Gegen einen Eigenanteil von rund 1.000 € stehen hier 6.000 € mehr Zuschuss. Das ist die Antwort auf die Frage, ob sich das Honorar rechnet, und sie gilt ausdrücklich nicht in jedem Fall.

Für Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden, gilt die vorherige Fassung der Richtlinie weiter.[4]

Kann ich die Kosten für einen iSFP steuerlich absetzen?

Grundsätzlich ja, aber nicht zusätzlich zur Förderung. § 35c EStG lässt für ein selbst bewohntes Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, 50 % der Aufwendungen für den Energieberater direkt von der Steuer abziehen. Ausgeschlossen ist das jedoch, sobald für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss in Anspruch genommen wird, und der BAFA-Zuschuss auf das Beratungshonorar ist genau das.[5]

Es gilt also entweder der Zuschuss oder die Steuerermäßigung, nicht beides. Welcher Weg sich für Sie rechnet, hängt an Ihrer Steuerlast; das rechnet Ihr Steuerberater durch, wir beraten nicht steuerlich.[5]

In welcher Reihenfolge läuft das ab?

Die Reihenfolge ist kein Formalismus, sondern die Bedingung dafür, dass der Zuschuss fließt. Bei der Beratungsförderung gilt der Abschluss des Beratungsvertrags als Vorhabenbeginn: Wer vorher unterschreibt und danach beantragt, hat den Anspruch verloren. Beantragen darf nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird.[6]

Vom Erstgespräch bis zum fertigen Fahrplan

  1. 1Kostenloses Erstgespräch: Wir klären, ob ein Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude der richtige Schritt ist.
  2. 2Sie erteilen uns die Vollmacht für den Förderantrag, bevor ein Beratungsvertrag geschlossen wird.
  3. 3Wir stellen den Antrag bei der BAFA. Von der Antragstellung bis zur Genehmigung vergehen höchstens 14 Tage.
  4. 4Nach dem Bescheid nehmen wir Ihr Gebäude vor Ort auf.
  5. 5Innerhalb einer Woche nach der Aufnahme liegt Ihr Fahrplan vor, mit 2 bis 5 aufeinander aufbauenden Maßnahmenpaketen.
  6. 6Sie reichen den Verwendungsnachweis ein und bekommen die 650 € ausgezahlt. Die Beratung muss binnen neun Monaten durchgeführt sein.
  7. 7Der Fahrplan gilt bis zu 15 Jahre. Sie entscheiden, wann Sie welches Paket angehen.

Kostenlose Checkliste

Kostenübersicht Sanierungsfahrplan 2026 mit Rechenweg

Honorar, Zuschuss und Eigenanteil auf einem Blatt, dazu die Rechnung mit und ohne Fahrplan und die vier Punkte, an denen die Reihenfolge über die Förderung entscheidet.

Wie wir Ihre Daten verarbeiten, steht in den Datenschutzhinweisen.

Hinweis

Für die Sanierung selbst gilt die umgekehrte Regel: Dort muss bei Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, geschlossen unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage. Zwei Förderungen, zwei gegenläufige Regeln, und das ist der häufigste Fehler in Ratgebern zu diesem Thema.[7]

Was das in Bremen bedeutet

Die Beratungsförderung ist Bundessache und in Bremen dieselbe wie überall. Ortsabhängig ist die Aufnahme: Sie findet bei Ihnen im Haus statt. Wir nehmen Gebäude in Bremen, Hamburg und Umland selbst auf, ohne Vermittlung und ohne Anreise aus einem anderen Bundesland.

Eine kostenlose Erstberatung gibt es im Land Bremen zusätzlich bei energiekonsens und der Verbraucherzentrale. Ein sinnvoller erster Schritt, und wir nennen ihn bewusst. Den Förderantrag stellen können beide nicht, dafür braucht es die Listung beim Bund.[8]

Änderungen

  • 18.09.2026: Erstfassung. Beratungsförderung auf dem Stand der EBW-Richtlinie seit dem 7. August 2024, Sanierungsförderung auf dem Stand der BEG EM in der Fassung ab 21. Juli 2026.

Häufige Fragen

Was kostet ein Sanierungsfahrplan für ein Einfamilienhaus?

Bei Powersystems Consult 1.650 € brutto für ein Wohngebäude bis zwei Wohneinheiten. Die BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 €, der Eigenanteil liegt damit bei rund 1.000 €. Ab drei Wohneinheiten gelten Staffelpreise, die wir im kostenlosen Erstgespräch nennen.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss auf das Beratungshonorar?

50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 € bei ein bis zwei Wohneinheiten und höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen einmalig bis zu 250 € hinzu, wenn der Fahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Diese Sätze gelten seit dem 7. August 2024.

Stimmt es, dass die Energieberatung mit 80 % gefördert wird?

Nicht mehr. Bis zum 6. August 2024 waren es 80 % und höchstens 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Seit dem 7. August 2024 sind es 50 % und höchstens 650 €. Seiten, die noch die alten Zahlen nennen, geben den Stand vor dieser Richtlinienänderung wieder.

Lohnt sich der Fahrplan, wenn ich nur eine einzelne Maßnahme plane?

Der 5-%-Bonus setzt seit dem 21. Juli 2026 ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto voraus, das in dem jeweiligen Antrag erreicht werden muss, und gilt nur für den Teil darüber. Bleibt Ihr Vorhaben darunter, trägt sich der Fahrplan nicht über den Bonus. Er kann sich trotzdem lohnen, weil er bis zu 15 Jahre gilt und die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben verdoppelt, sobald der Bonus greift.

Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?

Nein. § 35c EStG schließt die Steuerermäßigung aus, sobald für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss in Anspruch genommen wird. Es gilt entweder der BAFA-Zuschuss oder der Steuerabzug. Welcher Weg günstiger ist, hängt an Ihrer Steuerlast und gehört zum Steuerberater.

Quellen

  1. [1] Kostenübersicht Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Powersystems Consult (Honorar und Beispielrechnung), Stand 17.09.2026, abgerufen am 18.9.2026 · Quelle öffnen
  2. [2] BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Fördersätze und Auszahlung, Stand 06.08.2024, abgerufen am 18.9.2026 · Quelle öffnen
  3. [3] Handwerksblatt: Zuschuss zur Energieberatung sinkt deutlich (Fördersätze vor und nach der Richtlinienänderung vom 6. August 2024), Stand 07.08.2024, abgerufen am 18.9.2026 · Quelle öffnen
  4. [4] BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), Förderübersicht mit Höchstbeträgen und iSFP-Bonus, Stand 21.07.2026, abgerufen am 18.9.2026 · Quelle öffnen
  5. [5] § 35c EStG, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden, abgerufen am 17.9.2026 · Quelle öffnen
  6. [6] Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, abgerufen am 18.9.2026 · Quelle öffnen
  7. [7] BAFA: Merkblatt zur Antragstellung, Bundesförderung für effiziente Gebäude (Vorhabenbeginn), Stand 21.07.2026, abgerufen am 18.9.2026 · Quelle öffnen
  8. [8] energiekonsens: Beratungsangebote für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Land Bremen, abgerufen am 18.9.2026 · Quelle öffnen
Robin Dyab

Robin Dyab

Ingenieur und zertifizierter Energieberater bei Powersystems Consult

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