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Förderung

Welche Förderung gibt es 2026 für die Sanierung in Bremen?

Robin DyabVeröffentlicht am 02.09.2026Zuletzt geprüft am 02.09.20266 Min. Lesezeit
Aufgeschnittenes Einfamilienhaus in isometrischer Zeichnung: Dachdämmung, Wanddämmung, Fenster und die erneuerte Heizungsanlage im Untergeschoss sind farbig hervorgehoben.
Drei Maßnahmen, drei Förderwege. Welcher greift, hängt an der Reihenfolge.

Das Wichtigste vorab

  • Für die Sanierung eines Wohngebäudes in Bremen kommt die Förderung 2026 fast vollständig vom Bund.
  • Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik mit 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen seit dem 21. Juli 2026 5 % dazu, aber erst ab 30.000 Euro Investition je Wohneinheit und nur für den Teil darüber.
  • Das Landesförderprogramm zum Wärmeschutz im Wohngebäudebestand, in Bremen als BreMo bekannt, ist eingestellt. Anträge waren bis zum 31. August 2025 möglich.
  • Wer in Bremen 2026 startet, rechnet also mit BAFA und KfW und nutzt das Land für Beratung und Kredite.

Was fördert der Bund 2026?

Den größten Teil trägt die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zahlt das BAFA einen Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.[2]

Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt 5 % zusätzlich. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dafür eine Schwelle: Der Bonus wird erst gewährt, wenn im selben Antrag mindestens 30.000 Euro brutto Investitionskosten für eine Wohneinheit stehen, und er entfällt nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Bei drei Wohneinheiten liegt die Schwelle bei 60.000 Euro. Wärmeerzeuger sind vom Bonus ausgenommen.[1]

Hinweis

Das BAFA rechnet es selbst vor: Betragen die Investitionskosten 40.000 Euro brutto, wird der Bonus von 5 % nur für 10.000 Euro gewährt, während für die ersten 30.000 Euro der normale Fördersatz gilt. Der stärkere Hebel des Sanierungsfahrplans ist deshalb nicht der Prozentsatz, sondern die Höchstgrenze: Mit Bonus verdoppelt sie sich auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit und je 30.000 Euro für die zweite bis sechste.[1]

Bundesförderung für Wohngebäude nach der Reform vom 21. Juli 2026

ProgrammWofürFördersatzFörderfähige Ausgaben
BAFA EinzelmaßnahmenGebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung15 %30.000 € erste Wohneinheit, je 15.000 € zweite bis sechste
BAFA mit Sanierungsfahrplandieselben Maßnahmen, Mindestinvestition erreicht20 % auf den Teil über der Schwelle60.000 € erste Wohneinheit, je 30.000 € zweite bis sechste
BAFA Fachplanung und BaubegleitungPlanung und Begleitung durch den Energie-Effizienz-Experten50 %an die Maßnahme gekoppelt
KfW 261Sanierung zum Effizienzhaus, Kredit mit Tilgungszuschuss0 % bei Effizienzhaus 85 EE und 70 EE, 5 % bei 55 EE und Denkmal EE, 10 % bei 40 EEbis 150.000 € Kredit je Wohneinheit
KfW 458Austausch der Heizung30 % bis 70 %, bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %28.000 € erste Wohneinheit, je 15.000 € zweite bis sechste
BAFA EnergieberatungBeratung und Sanierungsfahrplan50 % des Beratungshonorarshöchstens 650 € bis zwei Wohneinheiten, höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten

Stand: 21.07.2026[3]

Die KfW finanziert die Sanierung zum Effizienzhaus über einen Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, den ein Tilgungszuschuss verbilligt.[6]

Auf diesen Zuschuss kommen Zuschläge: 5 % für eine Nachhaltigkeitsklasse, 10 % für ein besonders schlechtes Bestandsgebäude, 15 % für eine serielle Sanierung. Fachplanung und Baubegleitung sind mit 10.000 Euro förderfähigen Kosten je Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern angesetzt.[5]

Für den Heizungstausch zahlt die KfW 30 bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 %.[7]

Die Beratung selbst wird ebenfalls bezuschusst. Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Erläutert der Berater die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung, kommen einmalig 250 Euro je Gemeinschaft dazu. Ausgezahlt wird ausschließlich an die Antragstellenden, nicht an das Beratungsbüro.[4]

Was fördert das Land Bremen?

Was Bremen zusätzlich bietet

Der eigene Zuschusstopf des Landes ist zu. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft führt das Landesförderprogramm zum Wärmeschutz im Wohngebäudebestand mit einem Satz: Das Förderprogramm wurde eingestellt. Wer vor dem 31. August 2025 einen Antrag gestellt hat, wendet sich weiter an den Projektträger Bremer Modernisieren, erreichbar unter 0421 835888-22. Für neue Vorhaben gibt es keinen Nachfolger.[8]

Geblieben ist die Landesberatung. Die Bremer Aufbau-Bank betreibt gemeinsam mit dem Klima Bau Netzwerk den Förderlotsen Wohngebäude: ein kostenloses Gespräch, in dem Landes- und Bundesprogramme für ein konkretes Vorhaben nebeneinandergelegt werden, samt Kombinationsmöglichkeiten. Dazu kommen die Kreditprogramme der Bank für Modernisierung und für Mietwohnungen.[9]

Für die erste Orientierung gibt es außerdem energiekonsens, die gemeinnützige Klimaschutzagentur im Land Bremen. Sie betreibt Klima Bau Zentren in Bremen und Bremerhaven und schickt in einzelnen Quartieren Sanierungslotsen kostenlos ins Haus. Telefon 0421 3766 71-0.[10]

In welcher Reihenfolge beantragt man?

Die Reihenfolge entscheidet über den Betrag, nicht der einzelne Fördersatz. Für Wohngebäude gilt: erst die Beratungsförderung, dann die Einzelmaßnahmen beim BAFA, dann der Effizienzhaus-Kredit 261, zuletzt die Heizungsförderung 458. Getauscht werden kann später nicht mehr.

Was ist der häufigste Fehler?

Nicht der falsche Antrag, sondern der zu kleine. Wer nur das Dach dämmt, bleibt unter der 30.000-Euro-Schwelle und verliert den Bonus, obwohl er den Sanierungsfahrplan in der Hand hält. Wer dieselbe Summe in ein Paket bündelt, liegt darüber und bekommt zusätzlich die verdoppelte Höchstgrenze. Genau dafür ist der Fahrplan da.

Der zweite Fehler ist die Umfeldmaßnahme, die niemand mitbeantragt. Gerüst, Entsorgung, Anpassung der Fensterbänke, Wiederherstellung des Putzes: Vieles davon ist förderfähig, wenn es im Antrag steht, und nichts davon lässt sich nachreichen.

Förderantrag in Bremen 2026

  1. 1Energie-Effizienz-Experten aus der dena-Liste beauftragen. Ohne eine gelistete Person ist kein Förderantrag möglich.
  2. 2Zuerst die Beratungsförderung beim BAFA beantragen und erst danach den Beratungsvertrag unterschreiben.
  3. 3Sanierungsfahrplan erstellen lassen und die Maßnahmen zu Paketen bündeln, statt sie einzeln zu planen.
  4. 4Prüfen, ob das geplante Paket je Wohneinheit mindestens 30.000 Euro erreicht, sonst entfällt der Bonus.
  5. 5Angebote einholen und den Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage schließen.
  6. 6Zuschussantrag beim BAFA stellen, solange dieser Vertrag vorliegt und noch nicht gebaut wurde.
  7. 7Auf den Zuwendungsbescheid warten. Wer nach dem Antrag, aber vor dem Bescheid beginnt, tut das auf eigenes Risiko.
  8. 8Für Kredite die Hausbank einbinden und beim Förderlotsen der Bremer Aufbau-Bank prüfen lassen, ob ein Landesdarlehen dazupasst.
  9. 9Nach der Umsetzung den Technischen Projektnachweis erstellen lassen und den Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen.

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Änderungen

Häufige Fragen

Gibt es die BreMo-Förderung in Bremen noch?

Nein. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft führt das Landesförderprogramm zum Wärmeschutz im Wohngebäudebestand als eingestellt; Anträge waren bis zum 31. August 2025 möglich. Wer vorher einen Antrag gestellt hat, wendet sich weiter an den Projektträger Bremer Modernisieren. Für neue Vorhaben bleiben BAFA und KfW.

Brauche ich einen Sanierungsfahrplan, um BAFA-Förderung zu bekommen?

Nein. Die Grundförderung von 15 % für Einzelmaßnahmen gibt es auch ohne. Der Sanierungsfahrplan bringt seit dem 21. Juli 2026 5 % zusätzlich, aber erst ab 30.000 Euro förderfähiger Investition je Wohneinheit und nur auf den Betrag darüber. Sein größerer Vorteil sind die verdoppelten Höchstgrenzen.

Ab wann darf ich mit der Sanierung anfangen?

Der Vertrag mit dem Handwerksbetrieb darf vor dem Antrag geschlossen werden, muss aber unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage stehen. Gebaut wird sinnvollerweise erst nach dem Zuwendungsbescheid: Wer nach der Antragstellung und vor dem Bescheid beginnt, tut das auf eigenes Risiko.

Wo bekomme ich in Bremen eine kostenlose Ersteinschätzung?

Beim Förderlotsen Wohngebäude der Bremer Aufbau-Bank, der Landes- und Bundesprogramme für Ihr Vorhaben nebeneinanderlegt, und bei energiekonsens, der gemeinnützigen Klimaschutzagentur im Land Bremen mit Klima Bau Zentren in Bremen und Bremerhaven. Beide beraten unabhängig; den Förderantrag stellen kann nur ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte.

Quellen

  1. [1] BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung, BEG EM Zuschuss, Version 1.13, Stand 21.07.2026, abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
  2. [2] BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
  3. [3] BAFA: Förderübersicht BEG EM, Stand 28.07.2026, abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
  4. [4] BAFA: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude, Stand 30.04.2026, abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
  5. [5] KfW: Merkblatt Kredit 261, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude, Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026, abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
  6. [6] KfW: Wohngebäude – Kredit (261, 262), abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
  7. [7] KfW: Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung, Stand gültig ab 21.07.2026, abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
  8. [8] Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: Landesförderprogramm zum Wärmeschutz im Wohngebäudebestand, abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
  9. [9] Bremer Aufbau-Bank: Förderlotse Wohngebäude – energetisch und nachhaltig, abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
  10. [10] energiekonsens: Klimaschutz rund ums eigene Haus, abgerufen am 2.9.2026 · Quelle öffnen
Robin Dyab

Robin Dyab

Ingenieur und zertifizierter Energieberater bei Powersystems Consult

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